AGB



§ 1 Allgemeines

Die folgenden Bestimmungen sollen verbindliche Regelungen für die rechtlichen Beziehungen zwischen Agentur, Models und den jeweiligen Kunden festlegen. Sofern keine ausdrücklich abweichenden Vereinbarungen im Einzelfall getroffen werden, dienen diese Bestimmungen als Grundlage. Sie sollen sicherstellen, dass die Agentur, die von Ihnen vertretenen Models und deren Kunden vor ungewöhnlichen Erwartungen und Forderungen in der Branche geschützt werden.

§ 2 Buchungsbedingung

(1) Die Agentur übernimmt im Namen und Auftrag des Models die Kommunikation mit Kunden. Als Kunde gilt diejenige Person, die über die Agentur bucht, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur eine Vermittlungsprovision zu zahlen. Diese Provision beträgt 25% des vereinbarten Honorars zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(3) Die Agentur übernimmt keinerlei Haftung für das vermittelte Rechtsverhältnis. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das Model mit dem

Provisionsanspruch der Agentur zu verrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

(4) Der Kunde ist auch für Folgebuchungen verpflichtet, die Vermittlungsprovision zu zahlen, solange das Model weiterhin von der Agentur vertreten wird. Der Kunde verpflichtet sich, Direktbuchungen ohne Beteiligung der Agentur zu unterlassen.

§ 3 Buchungsrichtlinien

(1) Optionen

- Optionen sind verbindliche Reservierungen mit festgelegten Termin. Eine Option verfällt, wenn nicht spätestens drei Werktage (bis 18:00 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung durch die Agentur eine Festbuchung erfolgt. Samstag und Sonntag gelten nichts als Werktage. Es gilt deutsche Zeitrechnung

(2) Festbuchungen

- Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Sie müssen auf Verlangen des Kunden unverzüglich schriftlich von der Agentur bestätigt werden und die wesentlichen Einzelheiten enthalten.

(3) Wetterbuchungen

- Wetterbedingte Buchungen müssen ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden. Der Kunde kann die Buchung bis spätestens eine Stunde vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn gegenüber der Agentur absagen, falls die erforderlichen Wetterbedingungen nicht gegeben sind oder die Wetterlage unklar ist. In diesem Fall beträgt das Ausfallhonorars 50% des vereinbarten Honorars

§ 4 Annulierung der Buchung

(1) Jederzeit besteht die Möglichkeit, von einer bereits fest gebuchten Reservierung aus wichtigem Grund zurückzutreten. Als wichtige Gründe gelten insbesondere Fälle von höherer Gewalt oder Umstände, welche die Durchführung des Auftrages unzumutbar machen. Der Rücktritt muss VOYC umgehend nach Kenntnisnahme der Gründe mit entsprechender Erläuterung mitgeteilt werden.

(2) Für einen Rücktritt aus anderen Gründen ist eine Benachrichtigung erforderlich, die eine Anzahl von Arbeitstagen vor dem geplanten

Arbeitsbeginn entspricht, die den gebuchten Arbeits- und Reisetagen

entspricht, jedoch mindestens 72 Stunden beträgt.

(3) Sofern die Rücktrittserklärung bei VOYC bis 12 Uhr mittags eingeht, wird dieser Tag bei der Berechnung der Rücktrittsfrist gemäß Absatz 2

berücksichtigt. Arbeitstage umfassen keine Smastage und Sonntage. Die Berechnung erfolgt nach der deutschen Zeitrechnung

(4) Es besteht die Möglichkeit, Tages- und Stundenbuchungen bis zu 24 Stunden vor Arbeitsbeginn zu erklären.

(5) Wenn das Model einen Auftrag nach Buchungen absagt, wird VOYC sich darum bemühen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit anderen Agenturen einen passenden Ersatz für den Kunden zu finden.

(6) Wenn ein Rücktritt nicht rechtzeitig gemäß den oben genannten

Bestimmungen erfolgt oder ohne einen wichtigen Grund, ist das vereinbarte Honorar gem. § 2 zu entrichten. Selbst bei einer rechtzeitigen Stonierung gemäß den oben genannten Bestimmungen müssen entstandene

Reisekosten vollständig erstattet werden.

§ 5 Arbeitszeit des Models

(1) Die Arbeitszeit für eine Tagesbuchung beträgt 8 Stunden, während sie bei einer Halbtagsbuchung 4 Stunden beträgt. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Leistungserbringung des Models üblicherweise zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr. Bei einer Tagesbuchung ist eine einstündige Mittagspause vorgesehen.

(2) Die Arbeitszeit beginnt mit der Ankunft des Models am vereinbarten Arbeitsort beim Kunden zum vereinbarten Zeitpunkt. Tätigkeiten wie das Auftragen von Make-up und das Stylen der Haare werden als Teil der Arbeitszeit angerechnet.

(3) Überstunden werden gemäß einer Vergütungsrate von 15% des vereinbarten Tageshonorars pro angefangene Stunde ausgezahlt. Eine Überschreitung der Arbeitszeit um bis zu 30 Minuten wird in der Regel aus Kulanz nicht berechnet.

(4) Dei An- und Abreise des Models und des Kunden zwischen dem Hotel/Flughafen und dem Arbeitsort wird als Arbeitszeit angerechnet. An- und Abreise (zusammen)bis zu einer Stunde pro Tag werden i.d. Regel aus Kulanz nicht berechnet.

§ 6 Honorar des Models

(1) Das Honorar des Models umfasst die Vergütung für seine Dienstleistung, das Entgelt für die Nutzungsrechte sowie gegebenenfalls anfallende Umsatzsteuer.

(2) Sofern der Kunde keine anderen angaben macht, geht VOYC bei einer Buchung und der Preisbemessung davon aus, dass es sich um Aufnahme oder das Präsentieren von Bekleidung und/oder zur Mode gehörende Accessoires wie beispielsweise Nachtwäsche, Schmuck, Strümpfe, Schuhe, Frisuren, Brillen usw. handelt, die im Zusammenhang mit Mode gestaltet werden (Modetarif). Das angebotene oder vereinbarte Honorar bezieht sich dementsprechend darauf.

(3) Falls der Auftrag hingegen Miederbekleidugn, Altagswäsche, Darstellung, Werbung für Konsumgüter, Werbung mit Modetarifbildern und Werbefilme betrifft, ist das festgelegte Honorar ohne ausdrückliche Vereinbarung um eine pauschalen Aufschlag von 100% für Darstellung und jeweils 50% für Miederbekleidung und Alltagswäsche zu erhöhen. Ansonsten richtet sich die zahlende Vergütung nach dem Umfang der Nutzung.

(4) Sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde, wird jede Buchung eines Kunden als Tagesbuchung betrachtet. Falls es sich jedoch um eine Halb- oder Stundenbuchung handelt, beträgt das Honorar für Models, die am Arbeitsort ansässig sind, mindestens 50% des Tageshonorars. Bei Models, die nicht am Arbeitsort ansässig sind beträgt das Honorar 100%, unabhängig von der Buchungsart.

§ 7 Reiseaufwendungen

(1) Der Kunde erstattet dem Model die Kosten für die An - und Abreise zum und vom Arbeitsort, sofern diese ganz oder teilweise während der regulären Arbeitszeit des

Models (siehe dazu § 5 Abs. 1) stattfinden. Die Vergütung für Reisetage beläuft sich auf bei Aufträgen

- von bis zu 2 Arbeitstagen: ½ Tageshonorar

- ab 2 Arbeitstagen: keine Reisetage Vergütung, es sei denn, die An- und Abreise erstreckt sich über einen ganzen Arbeitstag

(2) Für Models, die am Arbeitsort ansässig sind oder nicht angereist sind, fallen keine Kosten für die Übernachtung und Verpflegung an. Bei Halbtags- und

Stundenbuchungen werden alle angefallenen Taxikosten vollständig erstattet, während bei anderen Buchungen nur Kosten ab der der Stadtgrenze berechnet werden. Bei gemeinsamen Reisen trägt der Kunde die entstandenen Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten ab dem Flughafen oder Bahnhof des abreisenden Models. Die Erstattung erfolgt entweder pauschal nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag oder gegen Vorlage der Belege. Falls das Model für mehrere Kunden am Arbeitsort tätig ist, werden die entstandenen Kosten entsprechend den jeweiligen Arbeitstagen aufgeteilt.

§ 8 Honorarauszahlung

(1) Gemäß den vereinbarten Bedingungen erfolgt die Entstehung des Honoraranspruchs mit der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags. Die Zahlung des Honorars erfolgt ohne Abzüge und in Euro. Die Zahlung ist spätestens nach Erhalt der Rechnung fällig.

§ 9 Beanstandung

(1) Der Kunde ist verpflichtet, im Falle von Beanstandung umgehend die Agentur zu benachrichtigen und die Gründe für die Beanstandung klar darzulegen. Darüber hinaus ist es erforderlich, sofortige Fotos als Nachweis der Beanstandung zu erstellen und diese der Agentur per E-Mail zuzusenden. Infolgedessen wird das Model ausdrücklich von seiner Arbeitsverpflichtung entbunden. Das Model übernimmt keine Verantwortung für Hairstyling, Styling und Make-up. Wenn dennoch Aufnahmen mit dem Model gemacht werden, wird dies als Verzicht des Kunden auf jegliche Beanstandung angesehen.

(2) Bei schuldhafter Verspätung des Models (Verschlafen, verpasstes Flugzeug etc.) hat das Model entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert das Model/Talent seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der Grundlage des Überstundenhonorars.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, für das Model eine entsprechende Versicherung für risikoreiche Aufnahmen abzuschließen. Falls VOYC das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt wurde, hat das Model das Recht, seine Leistung zu verweigern. In diesem Fall erhält das Model ein Ausfallhonorar in Höhe von 70% des vereinbarten Gesamthonorars.

(4) Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Models und von VOYC aus jedem Rechtsgrund ist auf das zweifache des Gesamthonorars beschränkt. Dies gilt nicht in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§ 10 Nutzungsrechte

(1) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden ausschließlich dem jeweiligen Vertragspartner/Kunden Rechte an den im Rahmen des Vertragsverhältnisses entstandenen Bildern eingeräumt. Diese Rechte gelten für einen Zeitraum von einem Jahr und beschränken sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Nutzung der Bilder ist ausschließlich für den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und die vereinbarte Nutzungsform gestattet. Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung der Bilder oder spätestens zwei Monate nach Erstellung der Bilder.

(2) Für jede weitergehende Nutzung der Bilder, einschließlich Poster, Plakate, Internet, Verpackungen, Displays und Videos, sowie für die Verwendung des Modelnamens ist eine ausdrückliche schriftliche Einwilligung von VOYC erforderlich, die das Model vertritt. Eine digitale Speicherung der Aufnahme ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf einer spezifischen schriftlichen Einwilligung, in der der Verwendungszweck deutlich angegeben wird.

(3) Die vollständigen Rechte an den Aufnahmen, Vervielfältigungen, Bearbeitungen usw. gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars, der Buyouts, der Agenturprovision und aller anfallenden Kosten auf den Auftraggeber über. Jegliche Nutzung vor vollständigen Bezahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig. Die Übertragung der Rechte erfolgt nur in dem Umfang, der für die Erfüllung des oben genannten Zwecks erforderlich ist. Die Buchungsbedingung von VOYC gelten als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

§ 11 weitere Regelungen

(1) Für das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien (Kunde, VOYC und Model) gilt ausschließlich das deutsche Recht. Der Erfüllungsort für alle Rechte und Verpflichtungen aus dem Vertrag, einschließlich der Nutzungsrechte, befindet sich am Sitz von VOYC.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen von diesem Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit VOYC vorzunehmen und es zu unterlassen, Models in direktem Kontakt zu Buchungsänderungen oder Ergänzungen anzuhalten.

(3) Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ungültig sind oder werden, hat dies keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der

übrigen Regelungen. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.

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